Felix Lerntherapie
Im Leben gibt es keinen Rückwärtsgang. Jedes Kind verdient seine Chance.
Viele Kinder haben durch die Coronakrise massive Defizite in der Schule und rutschen ohne Hilfe in einen Teufelskreis. Damit dies nicht passiert, sollten Sie frühzeitig handeln.
Bildungsgutscheine und Eingliederungshilfe gemäß §35a SGB VIII werden selbstverständlich akzeptiert.
Für Privatzahler: Förderung in Kleingruppen 25€ pro Stunde. Einzelförderung findet nur in Ausnahmefällen statt und kostet 30€ pro 45 Minuten.
AGBs der Felix Lerntherapie
1) Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) gelten für die Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der schulischen, motorischen und sprachlichen Förderung im Rahmen einer Lerntherapie in der Leimgrubenstraße 29 in 79576 Weil am Rhein. Ansprechpartnerin für alle Belange ist Frau Stephanie Gottschalk.
2) Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt in der Felix Lerntherapie mündlich oder schriftlich zustande. Der Umfang der Förderung richtet sich nach Absprache zwischen Dienstleister und Dienstleistungsnehmer und erfolgt zu festen Terminen, die zu Beginn der Lerntherapie vereinbart werden. Ein Wechsel der Termine ist je nach Wunsch und Kapazität möglich, wird jedoch nicht zu 100% garantiert.
3) Kosten
Die Kosten für eine Einheit à 60 Minuten betragen in Einzelförderung 30€ und in Kleingruppen 25€ pro Einheit und pro Kind. Einzelförderung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
4) Zahlungsmethoden + Fälligkeiten
Die Einheiten können direkt im Anschluss an die Stunde bezahlt werden. Es ist jedoch auch möglich Stunden im Voraus zu bezahlen und dadurch ein Stundenkonto zu erhalten. Ebenso ist es möglich, den gesamten Betrag in der letzten Einheit des Monats zu begleichen. Offene Beträge, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach der vereinbarten Zahlungsmethode ausgeglichen werden, werden mit 5% Zinsen pro Tag belegt. Nach Überziehung der Frist von sieben Tagen, werden Mahnkosten in Höhe von 40€ fällig.
5) Aufrechnung und Ausschlussrecht
Die Felix Lerntherapie ist berechtigt, einen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn Termine nicht eingehalten und nicht im Voraus abgesagt werden. Nicht abgesagte oder zu spät abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt. Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden und im Krankheitsfall ist es noch am Morgen desselben Tages bis 9 Uhr möglich. Es gibt die Möglichkeit, dass der Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind z.B. die Erkrankung des Kindes an einem späteren Zeitpunkt des Tages oder ein familiärer Notfall. Dies ist der Felix Lerntherapie unverzüglich mitzuteilen, wenn der Termin nicht eingehalten werden kann. Wird dieser nicht eingehalten und nicht abgesagt, wird der Termin in Rechnung gestellt.
6) Haftungsausschluss
a) Der Dienstleistungsnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Dienstleistungsnehmer, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung sowie Arglist des Dienstleistungsnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
b) Der Dienstleistungsnehmer haftet auch für Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung der Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn der dem Dienstleistungsnehmer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Weil am Rhein, im November 2023